Fahrradmitnahme in der Bahn

Fahrradmitnahme in der Bahn © ADFC/Christoph Eckelt

Wahlprüfsteine für die Landratskandidaten 2020

Die Wahl des Landrats für den Landkreis Schweinfurt steht unmittelbar vor der Tür. Für den ADFC Schweinfurt Anlass danach zu fragen, wie es der künftige Landrat mit dem Thema Förderung des Radverkehrs im Landkreis hält.

Immer mehr Menschen wollen Rad fahren. Die kommende Verkehrswende erfordert eine deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils auch im Landkreis Schweinfurt. Im Modal Split liegt der Radverkehr im Landkreis Schweinfurt im einstelligen Bereich. Das Land Bayern will den Radverkehrsanteil aber auf 20% im Jahr 2025 erhöhen. Detailliert werden diese Ziele im Radverkehrsprogramm Bayern 2025 beschrieben.

Der ADFC Schweinfurt stellt sich deshalb die Frage, ob der politische Wille des künftigen Landrats im Landkreis Schweinfurt vorhanden ist und schickte einen Katalog mit Fragen als Wahlprüfsteine sowohl an den bisherigen Amtsinhaber Florian Töpper (SPD) als auch an den Gegenkandidaten Lothar Zachmann (CSU).

Sobald die Antworten der Kandidaten vorliegen, wird der ADFC Schweinfurt diese zeitnah veröffentlichen.


Hier unsere Wahlprüfsteine:

1. Radverkehrspolitischen Zielsetzungen

Durch welche Maßnahmen möchten Sie den Radverkehrsanteil erhöhen und mehr Menschen motivieren auf das Rad umzusteigen? Was sind Ihre Ziele für die Förderung des Radverkehrs in der nächsten Amtsperiode?

Welche nicht-investiven Maßnahmen planen Sie, um Radverkehr im Modal-Split zu erhöhen?
Sind Sie bereit, dem Rad- und Fußverkehr im Landkreis Schweinfurt künftig die Priorität vor dem Autoverkehr einzuräumen?

Der Landkreis Schweinfurt ließ die Bereitschaft erkennen Mitglied in der AGFK Bayern zu werden. Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern zeitnah zu erreichen? Bis wann wird der Landkreis Schweinfurt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der AGFK Bayern erfüllen können?

2. Radverkehrsstandards

Im Landkreis Schweinfurt sind viele ältere Radverkehrsanlagen nicht ERA-gerecht und teilweise auch StVO- und VwV-StVO-widrig (z.B. Mainradweg auf dem Gebiet der Gemeinde Kolitzheim, Radweg nördlich von Sulzheim). Bis wann werden Sie dafür sorgen, dass die gesetzlichen und technischen Regelwerke umgesetzt und eingehalten werden?

Laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil darf die Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn Radfahrende ansonsten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt wären. Im Landkreis Schweinfurt sind jedoch weit mehr Radwege benutzungspflichtig durch das blaue Schild mit Radsymbol (StVO Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet als es für die Sicherheit der Radfahrenden nötig wäre. Wo sollte Ihrer Meinung nach die Benutzungspflicht aufgehoben, d.h. „abgeordnet“ werden?

3. Struktur und die Rahmenbedingungen in Verwaltung und Politik

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Landkreis Schweinfurt eine(n) Fahrradbeauftragte(n) in Vollzeit bekommt?

Der Bund will in den nächsten Haushaltsjahren bis 2023 900 Mio Euro für den Radverkehr einsetzen. Welche Haushaltsmittel werden Sie jährlich pro Einwohner im Landkreis Schweinfurt zur Förderung des Radverkehrs bereitstellen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die bereitgestellten Mittel erfolgreich für die Förderung des Radverkehrs vor Ort einzusetzen?

Immer wieder werden Finanzmittel für den Radverkehr nicht abgerufen und viele Projekte können in der Radverkehrsförderung aufgrund des großen Personalmangels in den Verwaltungen nicht umgesetzt werden. Haben Sie eine Strategie, um den großen Bedarf an Personal in der Verwaltung zu decken?

Planen Sie, den ADFC bei Konzepten für die Radverkehrsinfrastruktur aktiv bei einem „Runden Tisch“ mit einzubeziehen?

4. Infrastrukturmaßnahmen

Werden Sie Planungen für ein Netz schneller, den Ansprüchen des Alltagsradverkehrs genügender Verbindungen anstoßen und für die zügige Realisierung Sorge tragen?

Werden Sie die Chancen des Bike & Ride ergreifen und die Errichtung attraktiver Fahrradstellplätze an den Haltestellen initiieren?

Wie kann aus Ihrer Sicht die Sicherheit für Radfahrer verbessert werden?

Aufgrund der Nähe zu touristischen und Naherholungsgebieten ist der Landkreis Schweinfurt ein beliebter Ausgangspunkt für Radtouren auf dem Mainradweg, im und zum Steigerwald und Schweinfurter Oberland. Welche Infrastruktur halten Sie für sinnvoll, um Radfahrer zum Verweilen im LK Schweinfurt und Umgebung einzuladen?

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https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/wahlpruefsteine-fuer-die-landratskandidaten-2020

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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