Vier von fünf Radfahrenden in Schweinfurt fühlen sich nicht sicher

ADFC-Fahrradklima-Test zeigt Probleme beim Radverkehr in Schweinfurt auf.

Fahrradklima-Test Keyvisual grün
Fahrradklima-Test Keyvisual grün © ADFC | April Agentur

82 Prozent der Radfahrenden in Schweinfurt fühlen sich gefährdet. Dies zeigen die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) heute vorgestellt hat. Nicht nur das Sicherheitsgefühl bewerteten die Schweinfurter Radler*innen kritisch. Auch die Radinfrastruktur wird von 83 Prozent der Befragten bemängelt, die die Radwege zu schmal finden. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) geben an, dass die Oberfläche der Radwege in schlechtem Zustand ist. Außerdem sprechen 70 Prozent der Radfahrenden von viele Hindernisse auf den Radwegen. 83 Prozent der Schweinfurter Radler*innen sagen, dass die Ampelschaltungen nicht gut auf den Radverkehr abgestimmt sind.

Fehlende Kontrolle von Falschparkern auf Radwegen
78 Prozent der Befragten kritisieren die fehlenden Kontrollen von Falschparker*innen auf Radwegen und 73 Prozent der Radfahrenden fühlen sich als Verkehrsteilnehmende in Schweinfurt nicht akzeptiert. Dass es häufig zu Konflikten mit Autofahrer*innen kommt, sagen 79 Prozent. Die fehlenden Radwegeführungen an Baustellen, sie sie zum Absteigen und Schieben zwingen, bemängeln 87 Prozent der Schweinfurter Radfahrer*innen.

Lob für geöffnete Einbahnstraßen
62 Prozent der radelnden Bevölkerung in Schweinfurt finden, dass die meisten Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben sind und mehr als die Hälfte (58 Prozent) sagen, dass das Schweinfurter Stadtzentrum mit dem Rad gut erreichbar ist.

Bedeutung des Radverkehrs während Corona gestiegen
87 Prozent der Befragten geben an, dass es in der Corona-Zeit in Schweinfurt keine handfesten Signale für mehr Fahrradfreundlichkeit gegeben hat. Auch die kommunale Politik hat während der Corona-Zeit das Radfahren als Chance nicht mehr als üblich thematisiert, sagen 71 Prozent. Gleichzeitig hat die Bedeutung des Fahrrades nach Meinung von 62 Prozent der Befragten während der Pandemie zugenommen.

Martin Dettmar, der Vorsitzende vom ADFC Schweinfurt sagt: „Die Ergebnisse belegen, dass die Stadt Schweinfurt den Bedürfnissen der Radfahrenden nicht ausreichend Rechnung trägt. Die Schweinfurter Radfahrer empfinden das Radeln als Stress, die Infrastruktur ist mit den zu schmalen und verschwenkten Radweg unzureichend, bei Baustellen werden keine Umfahrungen eingerichtet. Hier braucht es dringend Verbesserungen, um ein attraktives Radfahren auch in Schweinfurt erlebbar zu machen“.

Hintergrund
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte Umfrage zur Zufriedenheit der Radfahrenden weltweit. Er wird vom Fahrradclub ADFC alle zwei Jahre mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt und fand 2020 zum neunten Mal statt und umfasst 27 Fragen. Bei der aktuellen Befragung wurden außerdem 5 Zusatzfragen zur Fahrrad-Situation während der Covid-19-Pandemie in den Städten gestellt. Zwischen September und November 2020 konnten Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Meinung zum Fahrradklima in ihrer Stadt abgeben. 2020 bewerteten 321 Menschen das Fahrradklima in Schweinfurt, deutschlandweit waren es rund 230.000.

Die Ergebnisse für die Stadt Schweinfurt zeigen Aufhol-Bedarf: 77 Prozent fühlen sich beim Radeln auf Radwegen und Radfahrstreifen nicht sicher. 61 Prozent haben regelmäßige Konflikte mit Fußgänger*innen und 82 Prozent werden im Mischverkehr mit PKW behindert und bedrängt.

Mit einer Gesamtbewertung der Radverkehrssituation von 4,17 belegt Schweinfurt deutschlandweit Platz 77 von 110 in der Kategorie 50.000-100.000 Einwohner*innen. Vergleichbare Städte wie Nordhorn (2,64), Bocholt (2,82) und Konstanz (3,18) schneiden deutlich besser ab. Im Vergleich zum letzten Fahrradklima-Test 2018 hat sich Schweinfurt nicht verbessert.

Bundes- und bayernweit bleibt das Fahrradklima weiterhin unbefriedigend und wird von den Befragten im Durchschnitt mit 3,9 bewertet. In Bayern sind 167 Städte und Gemeinden in die Wertung gekommen, deutlich mehr als im Jahr 2018 (86).


Sämtliche Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 gibt es auf https://fahrradklima-test.adfc.de/.


https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/vier-von-fuenf-radfahrenden-in-schweinfurt-fuehlen-sich-nicht-sicher

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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