Übergabe Unterschriften Radentscheid-Bayern in Schweinfurt

Am 16. November 2022 überreichten Aktive des ADFCs in Schweinfurt die Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern.

Von Juni bis Oktober 2022 hat das Bündnis Radentscheid Bayern im ganzen Freistaat Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt. Ziel des Volksbegehrens ist es, durch ein Radgesetz den Rahmen für eine echte Radverkehrsförderung in ganz Bayern zu schaffen. Am 16. November 2022 überreichten Aktive in über 100 Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Unterschriftenbögen der jeweiligen Stadtverwaltung zur Prüfung – so auch in Schweinfurt, damit diese später beim bayerischen Innenministerium eingereicht werden können. Mind. 25.000 gültige Unterzeichnungen sind für die Zulassung des Volksbegehrens notwendig.

Folgendes erklärte Martin Dettmar, Vorsitzender des ADFC, bei der Übergabe der Unterschriften an die Dritte Bürgermeisterin Ayfer Rethschulte:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Liebe Gäste,
von Mitte Juni bis Ende Oktober haben Menschen in fast allen 2056 Gemeinden in Bayern für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben.
Und der Zuspruch in diesen 4 Monaten war enorm:
Kürzlich haben wir rund 100.000 Unterschriften gezählt und noch immer kommen weitere ausgefüllte Unterschriftenlisten bei uns an! Es sind also in nur 4 Monaten 4 mal so viele Unterschriften zusammengekommen, wie für die Zulassung zum Volksbegehren notwendig sind – und das, obwohl das breite bayernweite Bündnis sich gar nicht zum Ziel gesetzt hatte, deutlich mehr Unterschriften als nötig zu sammeln!
Von den rund 100.000 Unterschriften haben wir heute 408 Unterschriften aus Schweinfurt zum Abgleich mit dem Wahlregister übergeben, denn für ein Volksbegehren zählen leider nur die Unterschriften von Landtagswahlberechtigten und die Wahlberechtigung müssen die Kommunen nun prüfen.
Das ist nur eine von mehreren Hürden, die man für einen Volksentscheid nehmen muss.
Die erste haben wir mit Sicherheit gemeistert. Die nächste wird höher: Für das eigentliche Volksbegehren müssen sich innerhalb von nur 14 Tagen mind. 1 Millionen landeswahlberechtigte Menschen auf ihrem Rathaus in Listen eintragen. Voraussichtlich zwischen Ende März und Anfang September wird es soweit sein. Wann genau entscheidet die bayerische Staatsregierung.
Wir zählen auf die Unterstützung der Kommunen, dass sie die Eintragung so einfach wie möglich machen. Schließlich hilft das Radgesetz, das wir fordern, v.a. auch den Kommunen. Mit ihm bekämen sie von der Staatsregierung mehr Unterstützung für die Radverkehrsförderung. Denn viele Kommunen möchten Infrastruktur für das umweltfreundlichste Fahrzeug der Welt planen und bauen. Weil Ressourcen fehlen und weil Standards, Verfahren und Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind, geht es aber nur in Trippelschrittchen voran.
Damit wir nicht erst in Jahrzehnten bayernweit ein sicheres, gutes und durchgängiges Radwegenetz bekommen und damit wir das Rad auch gut mit dem ÖV kombinieren können muss sich das rasch ändern – v.a. auch bei Radwegen die über Gemeindegrenzen hinaus gehen. Aktuell fehlen überall gute Abstellanlagen, die Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder gar nicht erst möglich, und an über der Hälfte der Staats- und Bundesstraßen fehlt ein Radweg. V.a. vom politischen Willen, der Kassenlage und Personalausstattung in den Kommunen hängt ab, ob und was in einer Kommune für den Radverkehr getan wird - oder eben nicht. Das Ergebnis ist ein Flickwerk unterschiedlichster oft ungenügender und häufig zugeparkter Radwege. Dort möchte man weder sein Kind noch seine Oma radeln lassen! Aber auch Erwachsene fühlen sich auf dem Rad nicht als gleichwertige Verkehrsteilnehmende respektiert. Alle Radfahrenden sind bedingt durch Infrastruktur- und Planungsmängel sowie Sichtbehinderungen überdurchschnittlich gefährdet. Ein Blick in die Niederlande und in Städte wie Kopenhagen, Barcelona oder Paris zeigt aber, dass sich die Sicherheit und das Miteinander im Verkehr stark verbessern, wenn die schwächeren Verkehrsteilnehmenden und ihre Bedürfnisse respektiert werden.
Da wollen wir auch in Bayern!
Helfen Sie uns und machen Sie den Radentscheid Bayern zum Erfolg!”


https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/uebergabe-unterschriften-radentscheid-bayern-in-schweinfurt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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