Schilder zeigen Überholabstand zu Radfahrenden

Im Schweinfurter Stadtgebiet sind dreißig Schilder zum Überholabstand von Radfahrenden aufgehängt worden. Die Idee geht auf eine Initiative vom ADFC zurück, der Aufklärungsbedarf im Miteinander von motorisiertem Verkehr und Radfahrern sah.

1,5m Sicherheitsabstand
1,5m Sicherheitsabstand © Foto: Martin Dettmar

Denn häufig werden Radfahrende mit viel zu geringem Abstand überholt, was im Stadtgebiet bereits mehrfach zu Unfällen geführt hat. Das Bundesministerium für Verkehr hat diesem Umstand nun Rechnung getragen und viele Beschlüsse im Sinne der Radfahrenden beschlossen. Zum Überholabstand wurde ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben, was nun in die Straßenverkehrsordnung StVO aufgenommen wird. Der ADFC hatte diesen Abstand bereits durch eine Aktion verdeutlicht, indem die 1,6m langen Poolnudeln aus dem Schwimmbad auf den Gepäckträger geschnallt wurden. Dies veranschaulicht deutlich, dass zum Überholen mit dem gesamten Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gefahren werden muss, um diesen Überholabstand von über 1,5m einzuhalten. Radfahrende auf der Fahrbahn sind der Regelfall, seitdem die Radwegebenutzungspflicht nur noch an Straßen mit besonderer Gefahrenlage verhängt wird.

Der ADFC weist in der dunklen Jahreszeit darauf hin, dass allgemein schlechte Sichtverhältnisse vorliegen. Daher muss bei Radfahrenden auch immer mit plötzlichen Ausweichmanövern gerechnet werden, was unter anderem Hintergrund für den Überholabstand ist. Die Radfahrer selten sollten helle oder noch besser reflektierende Kleidung tragen, Reflektoren sowie ein helles Rück- und Frontlicht sorgen für ein gutes Gesehen werden und beste Sicht.

Weitere Informationen unter: https://www.adfc.de/artikel/sicherheitsabstand-beim-ueberholen/


https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/schilder-zeigen-ueberholabstand-zu-radfahrenden

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