Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Schweinfurt

Eine Poolnudel Sicherheitsabstand

Die Rechtsprechung ist eindeutig: 1,5 Meter seitlichen Abstand müssen Autos beim Überholen von Radfahrenden einhalten. Darauf machte jetzt der ADFC Schweinfurt am 15. Juni, dem Tag der Verkehrssicherheit, aufmerksam.

Poolnudelaktion in Schweinfurt
Eine Poolnudel Abstand (= 1,5 Meter) © Klaus Neumann

Bei einem Fahrradkorso wurden Poolnudeln auf den Gepäckträger geschnallt, um die nötige Distanz zu verdeutlichen. Ein überraschend breiter Abstand.

Gemütlich schiebt sich die Schlange aus Fahrradfahrern die Ignaz-Schön-Straße entlang. 20 Stundenkilometer. Höchstens. Hinter den Radlern staut sich der Autoverkehr ein wenig. Überholen will keiner. Der Grund: Die knallbunten Poolnudeln, die sich die Radfahrer seitlich auf den Gepäckträger geschnallt haben. Gerade mal 1,5 Meter sind sie breit, doch sie ragen in die Fahrspur. Die Aktion des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) erregt Aufsehen, mittags um 12 Uhr auf der Ignaz-Schön-Straße. Und sie macht neugierig.

„1,50 Meter, das ist der seitliche Abstand, den andere Verkehrsteilnehmer beim Überholen zum Radfahrer, aber auch zu parkenden Autos halten sollten“, erklärt Martin Dettmar, Vorsitzender des ADFC. Die genaue Breite leitet sich zwar nicht aus der Straßenverkehrsordnung ab – dort ist lediglich von einem „ausreichenden Abstand“ die Rede. „Allerdings haben mehrere Gerichtsurteile bestätigt, dass Autos mindestens 1,5 Meter Platz lassen müssen, wenn sie überholen“, erklärt er. „Sind Kinder dabei, müssen sogar 2 Meter eingehalten werden.“

Um diesen Abstand einmal anschaulich zu machen, haben sich die ADFC-Mitglieder an der Ignaz-Schön-Straße verabredet, die Poolnudeln auf den Gepäckträger geschnallt und Westen mit einer Grafik „1,5m – Sicher vorbei“ angezogen. Die Reaktion der Autofahrer auf die Fahrten die Straße hoch und runter sind fast immer gleich: Respektvoller Abstand und Geduld. Nur wenige Autofahrer trauen sich zu überholen, als auf der Gegenspur kein Fahrzeug auszumachen ist.

Das sei leider nicht der Normalfall auf vielen Straßen in Schweinfurt, die sich Radfahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssten, so Dettmar. Ein besonderes Negativ-Beispiel sei die Ignaz-Schön-Straße mit ihrem „Schutzstreifen“ – der weiß gestrichelten Linie, die Radfahrern eine Spur frei hält und die Autofahrer im „Ausnahmefall“ aber überfahren dürfen. „Leider suggeriert diese gestrichelte Linie aber auch dem fahrenden Autofahrer: Ich darf bis an die gestrichelte Linie heranfahren – obwohl ich bis zum Radfahrer dann keine 1,5 Meter Platz lasse“, erklärt der ADFC-Sprecher. Daher wurde bewusst diese Stelle gewählt, um den Hinweis zur Verkehrssicherheit zu geben.

Der durch Gerichtsurteile vorgegebene Abstand sei in der Praxis erstaunlich breit – das konnten nicht nur die Autofahrer in der Ignaz-Schön-Straße beobachten. „Mich hat die Breite selbst überrascht“, sagt ein ADFC-Mitglied. Dem Radfahrer-Club gehe es deshalb gar nicht um den erhobenen Zeigefinger: „Die Aktion ist gedacht als Einladung an alle Verkehrsteilnehmer zu einem fairen und sicheren Miteinander.“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat den Handlungsbedarf erkannt und eine fahrradfreundliche StVO-Novelle vorgestellt. Darin wird der Mindestüberholabstand zu Radfahrenden von 1,5m innerorts und 2,0m außerorts gesetzlich vorgeschrieben.

Mit seiner bundesweiten Kampagne „Mehr Platz fürs Rad“ kämpft der ADFC 2019 für mehr Platz fürs Rad und fordert breite Radwege in zusammenhängenden Netzen, sichere und geschützte Kreuzungen sowie ausreichend vorhandene und komfortable Fahrradparkplätze. Im Rahmen der Kampagne gibt es deutschlandweit viele verschiedene Aktionen von Raddemos über Poolnudel-Aktionen bis zu ADFC-Streifen, die zeigen sollen, wie gut es sich anfühlt, wenn dem Radverkehr mehr Platz eingeräumt wird.

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https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/eine-poolnudel-sicherheitsabstand

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