Fahrraddiebstähle: ein zunehmendes Problem auch im Raum Schweinfurt

Wer in den letzten Wochen oder Monaten gründlich in den Zeitungen las, wird die deutlich steigende Zahl der Fahrraddiebstahlmeldungen bemerkt haben.

Wer in den letzten Wochen oder Monaten gründlich in den Zeitungen las, wird die deutlich steigende Zahl der Fahrraddiebstahlmeldungen bemerkt haben. Ebenso werden immer mehr Fahrräder auf ebay und anderen Kleinanzeigen angeboten. Es kann nicht festgestellt werden, ob auf diesen Internetportalen Fahrräder auch aus Diebstählen zum Kauf angeboten werden (Hehlerware).

Die Polizeiinspektion in Schweinfurt bestätigt dem ADFC, dass es ein zunehmendes Problem mit Fahrraddiebstählen im Bereich der PI gibt:
„Aus diesem Grund wurde sogar eigens ein Sachbearbeiter beauftragt, der die Umstände und Hintergründe der Zunahme dieser Delikte untersucht und Zusammenhänge herausfinden soll. Anhand der dann gewonnenen Erkenntnisse wurde der Sachbearbeiter personell unterstützt, um die weitere Sachbearbeitung und Aufklärung der Fahrraddiebstähle abzuarbeiten. Zugleich konnte der Schwerpunktsachbearbeiter bei seinen Ermittlungen auch aktiv Fahrräder sicherstellen und Täter ermitteln, von denen die Polizei bisher nicht durch Anzeigen von Geschädigten Kenntnis hatte. Diese Erfolge fanden ihren Niederschlag auch in einer deutlichen Zunahme der geklärten Straftaten auf diesem Gebiet. Damit verbunden waren natürlich auch Sicherstellungen von Fahrrädern, die teilweise ihren Besitzern wieder zurückgegeben werden konnten, sofern eine eindeutige Zuordnung möglich war.“

Nach unserer Recherche scheint es drei Tätergruppen zu geben:
- Das Fahrrad wird für kurze Zeit oder zur Überbrückung einer Strecke von A nach B benutzt und dann stehen gelassen.
- Das Fahrrad wird weiter verkauft.
- Das Fahrrad wird im größeren Umfang außer Landes geschafft und dort „weiterverwertet“.
Diebstähle der dritten Gruppe betreffen das organisierte Verbrechen und sind schwer zu verhindern, da die Täter sehr planvoll zur Tat schreiten.
Fahrraddiebstähle der ersten beiden Gruppen können durch relativ einfache Maßnahmen erschwert oder gar verhindert werden.

Prävention:
Tipp 1: Sichern Sie ihr Fahrrad durch geeignete Fahrrad-Sicherungen gegen fremden Zugriff!
Tipp 2: Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren oder kennzeichnen Sie es individuell und dauerhaft!
Tipp 3: Füllen Sie einen Fahrradpass aus und bewahren Sie diesen sicher auf!

Sollte ein Bürger von einem Fahrraddiebstahl betroffen sein, so bittet die Polizei um folgende Vorgehensweise, um auch im Fall einer möglichen Online-Anzeige möglichst vollständige Daten zum Fahrrad zu erhalten:

Möglichst Kaufbeleg mitbringen bzw. nachreichen
Genaue Beschreibung des Fahrrades,  evtl. Foto
Art: (Mountainbike, Rennrad, Damen-/Herrenrad)
Marke: (Ghost, Cube, Herkules, etc.)
Typ: (Verkaufsbezeichnung)
Rahmennummer!!!
Rahmenfarbe
besondere Merkmale!!! (Aufkleber, Beschädigungen, Anbauteile, usw.)
Falls vorhanden „Fahrrad-Pass“ vorlegen!
Sollte das Fahrrad gegen Diebstahl versichert sein bitte angeben: Art u. Anschrift der Fahrrad-/Hausrat- V e r s i c h e r u n g

Zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen gibt es eine Reihe von Tipps, die auf den einschlägigen Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention oder des ADFC zu finden sind.
Nachfolgend haben wir einige Links auf wissenswerte Artikel zum Thema zusammengestellt:

Fahrraddiebstahl vorbeugen:
https://www.adfc.de/artikel/fahrraddiebstahl-vorbeugen
https://www.polizei.bayern.de/bepo/schuetzenvorbeugen/index.html/105239

Grundregeln zu mehr Sicherheit - So sichern Sie Ihr Fahrrad am besten:
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Diebstahl/Downloads/Download_Grundregeln_zu_mehr_Sicherheit_Diebstahlvermeidung.pdf

Fahrradschloss-Typen:
https://www.adfc.de/artikel/fahrradschloss-typen

Stiftung Warentest: 24 Ergebnisse für "Fahrradschloesser":
https://www.test.de/suche/?q=Fahrradschloesser

Fahrrad-Codierung:
https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung

Der Fahrradpass
Alle wichtigen Informationen zum Fahrrad, zum Beispiel Rahmennummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto, sollten in einem Fahrradpass notiert und sicher aufbewahrt werden. Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei.
Wer ein Smartphone besitzt, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Mit dieser können alle wichtigen Fahrrad-Daten problemlos gespeichert und im Notfall ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern/fahrradpass-app/
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladbar.

Polizeiberatung:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern/

Fahrrad geklaut – was tun?:
https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun


https://schweinfurt.adfc.de/neuigkeit/fahrraddiebstaehle-ein-zunehmendes-problem-auch-im-raum-schweinfurt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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